Die Felgenreparatur im Sauerland

...wir sorgen für Ihr glänzendes Vorankommen

 

AGB´s

 

Geschäftsbedingungen der Felgenreparatur im Sauerland für Dienstleistungen und Verkäufe:

Sobald ein Kunde bzw. ein Käufer mit uns ein Geschäft abwickelt gelten ausschließlich diese unsere Geschäftsbedingungen (AGB´s).

Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns getätigten Geschäfte. 

Abweichende Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien oder sonstige Zusicherungen bedürfen der Schriftlichen form. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sämtliche Fristen für Lieferungen und Leistungen sind uns überlassen.

Transportmittel, Versandwege und Verpackung sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über.

Fertig bearbeitete und/oder Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich jedoch spätestens zum Zeitpunkt des auf dem Auftragszettel stehenden Abholtermin´s abgeholt werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Für Felgen die ein Kunde bei uns liegen lässt ohne Auftragszettel und ohne Auftragserteilung wieder abholt, wird ab dem 1.Tag eine Liegegebühr oder Lagergebühr von 0,20 Euro pro Felge und Tag fällig, diese Gebühr ist sofort bei Abholung fällig. Wir sind nicht verpflichtet gelieferte Ware zurückzunehmen. Alle Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung oder Leistung. Wir sind berechtigt Preiserhöhung unserer Lieferanten, Materialpreiserhöhungen sowie Lohnerhöhungen weiter zu berechnen.

Unsere Forderungen sind sofort gegen Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme fällig. Zahlungsziel sowie Skonto, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Sparkasse.

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Der Kunde bzw. Käufer tritt uns in soweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz. 

Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist der Kunde bzw. der Käufer nicht befugt. Das geltend machen unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Gewährleistungen aller Art sind ausgeschlossen, wenn

-die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde.
-die von uns gelieferte Ware insbesondere gebrauchte Ware vom Kunden bzw. Käufer besichtigt und begutachtet wurde und nicht direkt vor Ort vom Kunden bzw. Käufer Beanstandungen festgestellt wurden, wobei dem Kunden bzw. Käufer die Möglichkeit gegeben wird, die Ware mit uns sofort in einer Fremdfirma (Umkreis 15km) prüfen zu lassen. 
-nicht jegliche Beanstandungen in schriftlicher Form sofort festgehalten werden.
-bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km nachgezogen werden.
-natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen sind.
-lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit unserer Lieferung oder Leistung vorliegt.
-die Eintragung die in den Kfz-Brief nicht umgehend nach dem Einbau vorgenommen wird.
-keine Papiere insbesondere, bei gebrauchten Felgen vorhanden sind, oder sogar es sich um nachträglich umgebaute Felgen handelt für die es keine Papiere gibt.
-die Ware, insbesondere gebrauchte Felgen nicht unverzüglich vom Kunden bzw. Käufer beim Tüv in die Kfz-Papiere eingetragen werden.
-bei versendeter Ware der Kunde bzw. Käufer mögliche Mängel nicht binnen 8 Tagen in schriftlicher Form rügt.I

st eine Reklamation ganz oder Teilweise berechtigt, erhält der Anspruchsteller eine entsprechende Gutschrift. Weitere Kosten wie z.B. Versendungskosten oder Wegstrecken kosten der reklamierten Ware trägt der Käufer.

Vor dem montieren von Reifen auf von uns ausgelieferte Felgen verpflichtete sich der Käufer diese in einer Fachwerkstatt prüfen zu lassen (Auswuchtmaschine). Es werden von uns keinerlei Reklamationen angenommen nach einer Reifenmontage. 

Der Käufer hat die Möglichkeit, sich alle erforderlichen Daten vom Verkäufer geben zu lassen, damit er vor dem Kauf klären kann, ob die Felgen oder Reifen auch für seinen PKW zulässig und eintragungsfähig sind, sollte er dies in Eigenverantwortung getan haben besteht kein Rückgaberecht.

Insofern der Kunde von uns eine Rechnung erhält und diese unterschrieben hat, sind diese Bedingungen (unsere AGB `s) unwiderruflich und rechtswirksam

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.